Allgemeine Geschäftsbedingungen von Steven Hönnscheidt
Steven Hönnscheidt, Adelheidstraße 51, 65185 Wiesbaden
1. Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Steven Hönnscheidt (im Folgenden "Auftragnehmer") und seinen Kunden (im Folgenden "Auftraggeber") über Webentwicklung, digitale Plattformen, Automatisierung, KI-Anwendungen, Videoproduktion, Beratung und Betreuung.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Rahmenverträge und Leistungsscheine, gehen diesen Bedingungen vor.
2. Angebot und Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
- Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform oder durch Unterzeichnung eines Leistungsscheins zustande.
- Der Auftragnehmer ist frei, Anfragen abzulehnen.
3. Leistungserbringung
- Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen selbständig und in eigener Verantwortung. Er bestimmt Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsmittel und Vorgehensweise selbst und unterliegt keinen Weisungen des Auftraggebers. Fachliche Anforderungen an das Ergebnis bleiben unberührt.
- Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung eigene Mitarbeiter und Subunternehmer einsetzen.
- Der Auftragnehmer ist für weitere Auftraggeber tätig und darf dies jederzeit sein.
- Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Sie verlängern sich um die Dauer fehlender Mitwirkung des Auftraggebers.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner und stellt Inhalte, Informationen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit.
- Für die vom Auftraggeber gelieferten Inhalte und deren rechtliche Zulässigkeit ist der Auftraggeber verantwortlich.
5. Vergütung und Zahlung
- Es gilt die im Angebot oder Leistungsschein vereinbarte Vergütung: Festpreis, Pauschale je Leistungspaket oder Abrechnung nach Aufwand.
- Bei Abrechnung nach Aufwand gilt der im Angebot oder Leistungsschein vereinbarte Satz.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Projekten ab 5.000 € kann der Auftragnehmer Abschlagsrechnungen nach Projektfortschritt stellen.
- Kosten Dritter (Hosting, Domains, Lizenzen, Plattformgebühren, Sprecher, Bildrechte) trägt der Auftraggeber, soweit das Angebot sie nicht ausdrücklich einschließt.
6. Änderungen des Leistungsumfangs
Wünscht der Auftraggeber Änderungen oder Erweiterungen, unterbreitet der Auftragnehmer ein Nachtragsangebot. Ohne Einigung bleibt es beim vereinbarten Umfang.
7. Abnahme
- Werkleistungen stellt der Auftragnehmer zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber prüft innerhalb von 10 Werktagen.
- Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel in Textform rügt oder die Leistung produktiv nutzt.
8. Mängelansprüche
- Mängelansprüche bei Werkleistungen verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und in den Fällen von Ziffer 9.1.
- Der Auftragnehmer leistet zunächst Nacherfüllung. Schlägt sie zweimal fehl, kann der Auftraggeber mindern oder zurücktreten.
- Keine Mängel sind Beeinträchtigungen durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, durch Änderungen an Fremdsystemen, Plattformen, Schnittstellen und Suchmaschinen sowie durch nicht eingespielte Updates, wenn kein Betreuungspaket besteht.
- Bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen, Reichweiten oder Anfragezahlen sind nicht geschuldet.
9. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung nötig wäre, soweit die Datensicherung nicht Teil des beauftragten Leistungspakets ist.
- Für Verfügbarkeit und Leistungen von Drittanbietern (Hosting, Telefonie- und KI-Plattformen, Schnittstellen) haftet der Auftragnehmer nicht.
10. Nutzungsrechte
- Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten Ergebnissen die im Angebot beschriebenen Nutzungsrechte, ohne besondere Regelung ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke.
- Vorbestehende Komponenten, Werkzeuge, Vorlagen, Bibliotheken und allgemeines Know-how bleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Projekts.
- Für Software Dritter und Open-Source-Bestandteile gelten deren Lizenzbedingungen.
11. Referenzen
Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber mit Firma und Logo als Referenz nennen und das Projekt in allgemeiner Form beschreiben, solange der Auftraggeber nicht widerspricht. Vertrauliche Inhalte werden nicht veröffentlicht.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
- Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
13. Betreuungs- und Wartungspakete
- Betreuungspakete laufen auf unbestimmte Zeit und sind von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Inhalt, Reaktionszeiten und Meldewege ergeben sich aus dem Leistungsschein.
14. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wiesbaden, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Stand: Oktober 2026